Die Tennisschule GSM, Inh. Daniel Mandry, Tennisschule GSM, Neusalzerstr. 9, 90473 Nürnberg Telefon: 015202862521, E-Mail: info@tennisgsm.de (nachfolgend „Tennisschule“ genannt), fördert die sportliche und tennisspezifische Bildung und Erziehung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die tennisspezifische Ausbildung erfolgt in Anlehnung an den Strukturplan und das Lehrplanwerk des Deutschen Tennisbundes (DTB) und des Verbandes Deutscher Tennislehrer (VDT) und (BTV).
Allgemeines
2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Tennisschule GSM und der/dem Teilnehmer/in bzw. ihrer/ihrem/seiner/seinem gesetzlichen Vertreter/in, nachfolgend Schüler/in genannt.
2.2 Die Rechtsbeziehung zwischen der Tennisschule und dem/der Schüler/in ist privatrechtlicher Natur und in einem Unterrichtsvertrag/Onlinebuchung geregelt. Der Unterrichtsvertrag kann durch Onlinebuchung geschlossen werden. Mit Buchung entsteht ein Dienstvertrag (Abo) mit der Tennisschule.
2.3 Einbeziehung der AGB: Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Tennisschule geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule schriftlich bestätigt werden.
2.4 Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.
3. Unterrichtsangebot / Leistungsangebot
3.1 Das Unterrichtsangebot gliedert sich in einen Kernbereich und einen Projektbereich. Die Tennisschule kann weitere Unterrichtsangebote entwickeln, die sie dem Kern- oder Projektbereich zuordnet.
3.2 Der Kernbereich umfasst das fortlaufende Unterrichtsangebot in den Sparten „Einzel-Training”, „Gruppen-Training”, „Sparring-Training“, „Cardio-Tennis“, „Studenten (U27)“, „Kinder (U10)“, „Rentner / Azubis“ und „Mannschaftstraining“. Die Angebote im Einzelnen mit den jeweiligen Altersstufen, Regelteilnehmerzahlen, Kursdauer und Unterrichtszeiten und die Höhe der Entgelte sind dem jeweiligen "Unterrichtsprogramm" und dem gültigen „Tarif zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen” zu entnehmen.
3.3 Im Projektbereich werden Kurse und Workshops von begrenzter Dauer angeboten. Die Entgelte und Bedingungen für Workshops und Kurse werden von der Geschäftsführung der Tennisschule festgelegt und sind dem jeweiligen Kursprospekt oder auf der Internetseite zu entnehmen.
3.4 Größere Gruppen (mehr als 10 Personen) werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. Schulklasse o.ä. und nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung unterrichtet.
4. Anmeldungen (Abo)
4.1 Anmeldungen müssen schriftlich oder durch Onlinebuchung erfolgen. Die Tennisschule stellt entsprechende Anmeldeformulare bzw. Buchungsformulare (online) zur Verfügung. Die Aufnahme des Schülers steht in freiem Ermessen der Tennisschule und richtet sich nach der Zahl der freien Unterrichtsplätze im jeweiligen Unterrichtskurs. Sind die gewünschten bzw. beginnenden Kurse/Termine zur neuen Saison belegt bzw. voll, wird eine Warteliste angelegt. Der Schüler ist ab Abgabe seiner Anmeldung für max. sechs Wochen nach Kursbeginn bei nicht erfolgter Einteilung an diese gebunden. Durch Anmeldung entsteht zudem ein Mietvertrag über die Anmietung von Tennis(hallen)Plätzen Es gilt immer der aktuelle Gebührenkatalog zur Anmietung von Tennis(hallen)Plätzen. Mit Anmeldung sind drei oder mehr mögliche Trainingstage (Montag bis Sonntag) mit unterschiedlichen Trainingszeiten anzugeben (z.B. Mo.-Do. zw. 17-23 Uhr), damit eine adäquate Einteilung für die jeweilige Saison bzw. Folgesaison erfolgen kann. Gibt der Bucher keine möglichen Trainingszeiten an, steht es der Tennisschule frei den Bucher in ihrem Ermessen frei einzuteilen. In der Wintersaison kann grundsätzlich kein 90 Min. Training angeboten werden. Die Trainingszeit wird auf 60 Min. verringert oder nach Vereinbarung auf 120 Min. angehoben. Die Unterrichtseinheiten beginnen in der Wintersaison zur vollen Stunde. Kann die Tennisschule keinen passenden Trainingstermin finden (z.B. keine Verfügbarkeit belegbarer Tennisplätze), steht der Tennisschule ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht zu.
4.2 Schüler/innen haben keinen Anspruch auf Unterricht durch eine bestimmte Lehrkraft der Tennisschule.
4.3 Die Tennisschule ist bei zu geringen Teilnehmerzahlen berechtigt, eine Gruppe neu zusammenzustellen, zwei Kurse an einem Ort zusammenzufassen oder die Unterrichtszeit unter Anpassung der zu zahlenden Entgelte zu verkürzen. Dies gilt auch wenn die Teilnehmerzahl während eines laufenden Gruppenangebotes abnimmt oder zunimmt. Sollte die geplante Teilnehmerzahl nicht zustande kommen, so gilt automatisch das Entgelt für die jeweils entstandene Teilnehmerzahl gem. „Tarif zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Bei Abweichung der Teilnehmerzahl von mehr als 2 Personen bei einer gewünschten Gruppengröße >4 Personen, steht beiden Vertragsparteien für diesen Fall ein außerordentliches fristloses Kündigungsrecht zu. Kommt während eines laufenden Gruppenangebotes (>=3 Pers.) 1 Person hinzu, werden keine Ausgleichszahlungen getätigt. Vergrößert sich das laufende Gruppenangebot (>=3 Pers.) um 2 oder mehr Personen, wird eine Ausgleichszahlung vorgenommen. Die Tennisschule ist nicht verpflichtet bei einem laufenden „Gruppen-Training” (3-6 Personen) in Anwesenheit nur einer Person ein „Einzel-Training” abzuhalten. Die Tennisschule ist berechtigt "Schnupperern" die Möglichkeit anzubieten, in einem laufenden Gruppen- oder Einzeltraining kostenfrei bis zu 3 Mal teilzunehmen.
4.4 Ein gebuchtes Einzel- oder Gruppentraining ist nur nach schriftlicher Vereinbarung übertragbar. Ein außerordentliches Kündigungsrecht aufgrund eines Umzugs ist ausgeschlossen.
4.5 Trainingsstunden dürfen nur in Tennisbekleidung und Tennisschuhen angetreten werden. Die Tennisplätze in der Tennishalle dürfen nur mit den dem Hallenbelag entsprechenden Schuhen betreten werden.
4.6 Mögliche Erkrankungen oder andere gesundheitliche Beschwerden müssen der Tennisschule vorab schriftlich mitgeteilt werden.
5. Kündigung des Unterrichts (Abo)
5.1 Zeitlich befristete Angebote wie Tenniscrashkurse oder Workshops (z.B. Wochenkurse, Wochenendkurse, Ferienkurse und Tenniscamps) enden ohne Kündigung mit der für sie vorgesehenen Kurs- oder Workshopdauer. Bei diesen Angeboten scheidet eine ordentliche Kündigung aus. Hierunter fallen auch Schnupperstunden.
5.2 Die Laufzeit des Vertrages (Onlinebuchung (Abo)) beträgt mindestens eine Saison (sechs Monate Sommersaison: 01.04.-30.09.; sechs Monate Wintersaison: 01.10.-31.03.). Die Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils eine weitere Folgesaison, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt wird. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigungserklärung zugeht. Die Geltung des §193 BGB ist ausgeschlossen. (Wetterabhängig kann sich eine Saison um ca. 3 Wochen verlängern oder verkürzen. In der Regel umfasst die Sommersaison 22 Wochen, die Wintersaison 30 Wochen.)
5.3 Die Tennisschule entscheidet in besonderen Fällen (z.B. bei längerfristigen Erkrankungen, die eine ganze Sommer- oder Wintersaison andauern), auf Antrag des Schülers über Ausnahmeregelungen oder zeitweilige Beurlaubungen des Schülers. Verletzungen, Krankheiten oder sonstige Beeinträchtigungen hat der Schüler unverzüglich durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Soweit möglich, verlängert sich der Unterrichtsvertrag um den Zeitraum des Unterrichtsausfalls. Die Zahlungspflicht gegenüber der Tennisschule und dem Verein Vertragspartner zur Anmietung von Tennisplätzen (Hallen- und Freiplätzen)) bleibt bestehen. Die Tennisschule ist berechtigt bei einem längerfristig bedingten Ausfall durch Krankheit dem Schüler kostenfrei* Nachholtermine anzubieten oder einen Kurs mit geringerem Beanspruchungsprofil nahe zu legen (*Hallengebühren sind von dieser Regelung ausgeschlossen
(
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(Nr. 9.))). Ein Aufhebungsvertrag bedarf der Schriftform.
5.4 Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB kann die Tennisschule den Unterrichtsvertrag fristlos kündigen.
5.5 Änderungsanträge (z.B. Unterrichtstag, Unterrichtszeit, Unterrichtsumfang, Gruppengröße, Urlaubssemester (Student), saisonales Pausieren etc.) für die Folgesaison sind in Textform bis 30.06. bzw. 31.12. (Mitteilungsfristen) einzureichen. Geht der Tennisschule kein Änderungsantrag zu, werden die Unterrichtseinheiten unverändert aus der laufenden Saison fortgesetzt. Die Tennisschule ist bemüht den Änderungsanträgen nachzukommen, übernimmt aber keine Gewähr dafür, dass diesen entsprochen werden kann. Tritt der Fall ein, dass einem Änderungsantrag nicht entsprochen werden kann, gilt die ursprünglich vereinbarte(n) Unterrichtszeit(en) bzw. Unterrichtseinheit(en). Änderungsanträge werden von der Tennisschule bestätigt. Mit Bestätigung eines Urlaubssemesters oder eines saisonalen Pausierens (Sommer- oder Wintersaison) verlängert sich das Vertragsverhältnis um mindestens eine weitere Sommer- oder Wintersaison nach der Pausierung. Ein längeres Ruhen des Vertragsverhältnisses über eine Sommer- oder Wintersaison hinaus ist ausgeschlossen (Sondervereinbarungen wie z.B. im Pandemiefall sind möglich). Mit stillschweigender Vertragsverlängerung bzw. einer Vertragsverlängerung nach Kündigung, einer Vertragsänderung bzw. Vertragsanpassung gilt automatisch der Unterrichtsvertrag mit der Tennisschule unter Einbeziehung der aktuellen AGB Fassung als neu geschlossen.
6. Unterrichtsjahr und Ferienregelung (Abo)
6.1 Das Schuljahr der Tennisschule ist in Sommer- und Wintersaison gegliedert. Wetterbedingt kann sich eine Saison verkürzen oder verlängern. Die Saisonzeiträume und die Bespielbarkeit der verfügbaren Tennisplätze werden zudem vom Verein festgelegt.
- Sommersaison: Ca. 01. April bis 30. September
- Wintersaison: Ca. 01. Oktober bis 31. März
Für die Tennisschule gilt die Allgemeine Ferienordnung für die öffentlichen Schulen des Landes Berlin mit Ausnahme der Regelung über die beweglichen Ferientage. An der Tennisschule gibt es keine beweglichen Ferientage.
6.2 Für Schüler findet in den Schulferien und an Feiertagen das Training nur nach Vereinbarung statt.
6.3 Im Erwachsenenunterricht findet das Training durchgängig außer an Feiertagen statt.
6.4 Der Tennisschule stehen mind. 3 Wochen Betriebsferien pro Saison zu. Während der Betriebsferien kann die Tennisschule Vertretungsunterricht erteilen, sollten die SuS Unterrichtsentgelte für den Zeitraum der Betriebsferien entrichtet haben. Geht dies aus organisatorischen Gründen nicht ist die Tennisschule berechtigt nachzuleisten bzw. nachzuerfüllen. Nachholtermine finden grundsätzlich am Wochenende statt. Nachholtermine können in der Folgesaison weder nachgeholt noch verrechnet werden.
6.5 Bei Regen oder anderweitigen Vorkommnissen (Verbandsspiele, Turniere etc.) wird der Unterricht in der Sommersaison gegen Hallenaufpreis in die Halle verlegt. Ist kein Hallenplatz verfügbar, wird der Unterricht in Form eines Alternativprogramms (z.B. Konditionstraining, Theorieunterricht oder sporttherapeutischer Dienst) abgehalten.
7. Entgeltordnung / Zahlungsmodalitäten (Abo)
7.1 Die Höhe der Unterrichtsentgelte und die Zahlungsmodalitäten regelt der gültige „Tarif zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tennisschule GSM”. Die dargestellte Preisliste dient der Information und stellt keine Endpreise dar. Es gilt die aktuelle Preisliste zur Anmietung von Tennisplätzen (Hallen- und Freiplätzen). Es gelten abweichende Hallenpreise für Mitglieder und Nichtmitglieder des Tennisvereins Die dargestellten Preise für Hallen- und Freiplatzmiete können abweichen. Aktuelle Preise sind auf der Internetseite einzusehen. Die Tennisschule behält sich das Recht vor, jeweils zu Beginn einer Saison das Entgelt für das Tennistraining um 0,50 € bis 1,00 € zu erhöhen. Ein Abo umfasst in der Sommersaison in der Regel 22 Trainingswochen, in der Wintersaison 30 Trainingswochen. Abhängig von Trainingseinstieg (Zeitpunkt) und Trainingskonstellation (Gruppentraining, Einzeltraining, Trainingszeiten etc.) werden die Saison-Abo-Endpreise (inkl. Platzmiete) berechnet bzw. aufsummiert und in Rechnung gestellt. Dem Abonnent (Bucher) werdern somit in der Sommersaison maximal 22 Trainingswochen und in der Wintersaison maximal 30 Trainingswochen berechnet und in Rechnung gestellt.
7.2 Die Entrichtung des Trainingsentgelts erfolgt mit einmaliger Rechnungsstellung für die jeweilige Sommer- oder Wintersaison. Entgelte für Halle und Training sind zu Beginn einer Saison an die Tennisschule zu bezahlen. Das Trainingsentgelt kann nach schriftlicher Vereinbarung in Ausnahmefällen (Entgelte >1.000,00 €) auch in 2 oder 3 Monatsraten bezahlt werden. Ratenzahlungen sind nebst Gebühren (5% v. Rechnungsbetrag) und Zinsen (5% über Basiszins) zu folgenden Zeitpunkten nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Büro zu leisten: Sommersaison 1. Rate 01.05., 2. Rate 01.06., 3. Rate 01.07.; Wintersaison 1. Rate 01.10., 2. Rate 01.11., 3. Rate 01.12. Hallengebühren sind von einer Ratenzahlung ausgeschlossen.
7.3 Die (anteilige) Hallen- bzw. Platzmiete (Abo) wird zu Beginn jeder Saison von der Tennisschule dem Schüler separat in Rechnung (gesonderter Rechnungsposten der Tennisschule) gestellt und weiterberechnet. Gläubiger ist der Tennisverein mit 10 Tagen Zahlungsziel. Ein Abonnement umfasst im Sommer derzeit 22, im Winter 30 Wochen. Der Unterrichtsvertrag für das Tennistraining (Onlinebuchung (Abo)) bevollmächtigt die Tennisschule zur Buchung der Sommer- oder Winterabos für die SuS (Schüler*innen). Der (Hallen-)Nutzungsvertrag (Abo) besteht dann zwischen SuS, Tennisschule und Verein. Die Hallen- bzw. Platzkosten sind nicht erstattungsfähig (siehe
Nutzungsbedingungen
Tennisverein). Hallen- bzw. Platzkosten werden zur vollen Stunde abgerechnet. Wer ein Abo gebucht hat, kann zu jedem Termin ohne vorherige Anmeldung kommen und die Halle bzw. den Tennisplatz zu der gebuchten Zeit auch dann nutzen, wenn kein Training stattfindet (Ferien). Die Tennisschule haftet nicht bei säumigen Zahlern gegenüber dem Verein für Hallenabos, sondern die SuS.
7.4 Eine Trainingseinheit beträgt 60, 90 oder 120 Minuten. Innerhalb dieser Zeit erfolgt auch die erforderliche Platzpflege und ein evtl. erforderlicher Trainerplatzwechsel (z.B. bei Regen von Freiplatz 9 auf Hallenplatz 3).
7.5 Studenten, Azubis und Rentner erhalten mit entsprechendem Ausweis eine Ermäßigung. Der Ausweis ist bei Anmeldung in Kopie einzureichen.
7.6 Rechnungen können per E-Mail als PDF-Datei versandt werden.
7.7 Im Verzugsfall - Rechnungsausgleich erfolgt nicht binnen 10 Tagen - ist unsere Forderung mit Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Bei Zahlungsverzug des Schülers ist die Tennisschule berechtigt, die Unterrichtsleistung bis zum vollständigen Ausgleich der Forderung(en) zu verweigern. Im Gruppentraining gilt bei gemeinschaftlicher Anmeldung zum Training bei Zahlungsausfall eines Gruppenteilnehmers eine gesamtschuldnerische Haftung gegenüber der Tennisschule (Honorar) und (Platzmiete für Halle und/oder Freiplatz).
8. Krankmeldungen und Erstattungen (Abo)
8.1 Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Unterrichtsstunden (z.B. durch Krankheit, Kitafest, Schulveranstaltung etc.) ist die Tennisschule nicht nachleistungspflichtig. Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
8.2 Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Tennisschule zu vertreten hat (z.B. Krankheit, Lehrerfortbildung etc.), während der laufenden Sommer- oder Wintersaison mehr als dreimal aus, kann das gezahlte Entgelt auf Antrag (8.5) für die vierte und evtl. weitere ausgefallene Unterrichtseinheiten erstattet werden. Hallen- und Platzgebühren sind nicht erstattungsfähig. Geringfügigere Unterrichtsausfälle sind bei der Kalkulation der Entgelte bereits berücksichtigt.
8.3 Die Tennisschule haftet nicht bei höherer Gewalt (z.B. Hitze, Unwetter, Erdbeben, Epidemien, Pandemien etc.) und ist somit bei Unmöglichkeit zur Erbringung ihrer Dienstleistungen nicht nachleistungspflichtig. Die Tennisschule versucht im Rahmen ihrer Möglichkeiten ausgefallene Termine nachzuholen. Fällt der Unterricht aufgrund höherer Gewalt (z.B. Hitzewelle >40°C) während der laufenden Sommer- oder Wintersaison mehr als dreimal aus, kann das gezahlte Entgelt auf Antrag für die vierte und evtl. weitere ausgefallene Unterrichtseinheiten erstattet werden. Der Antrag auf anteilmäßige Erstattung von Honorarleistungen (Hallen- und Platzgebühren sind nicht erstattungsfähig) ist am Ende der jeweiligen laufenden Saison schriftlich einzureichen (8.5). Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen. Fällt aufgrund höherer Gewalt das Tennistraining für einen längeren Zeitraum aus, ruht der Vertrag für den Ausfallzeitraum. Soweit möglich, verlängert sich der Unterrichtsvertrag um den Zeitraum des Unterrichtsausfalls.
8.4 Die Tennisschule ist bemüht die unter 8.2 und/oder 8.3 evtl. ausgefallenen Unterrichtseinheiten nachzuholen, erstattet bei Unmöglichkeit aber erst nach der insgesamt dritten unter 8.2 und/oder 8.3 ausgefallenen Trainingseinheit anteilig gezahlte Honorarentgelte für Sommer- oder Wintersaison zurück. Die SuS sollten daher in ihrem Interesse vorgeschlagene Nachholtermine der Tennisschule wahrnehmen.
8.5 Ansprüche aus einer Saison hat der Schüler bis zum Ablauf von einem Monat nach Ende der Saison in Textform gegenüber der Tennisschule (Büro) geltend zu machen. Andernfalls verfallen sie.
9. Unterrichtsort, Aufsicht und Haftung
9.1 Der Unterricht findet auf den Anlagen der unter „Tennisplätze“ genannten Vereine im Stadtgebiet Nürnberg statt. Die Anlagen befinden sich in Nürnberg und Umgebung.
9.2 Eine Aufsicht besteht nur während des Unterrichts. Die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter sind verpflichtet, ihre Kinder bis zu einem Alter von sieben Jahren bis zum Eintreffen der/des Lehrer/in zu beaufsichtigen und nach Unterrichtsende pünktlich abzuholen, da eine Aufsicht durch die Tennisschule über die Unterrichtszeit hinaus nicht gewährleistet werden kann. Die Tennisschule übernimmt die gesetzliche Aufsichtspflicht nur während des Unterrichts.
9.3 Die Schüler/innen sind durch die Tennisschule nicht gegen Unfallschäden auf den Unterrichtsplätzen oder auf dem Schulweg versichert.
10. Mitteilung von Änderungen und Datenschutz
10.1 Für das reibungslose Funktionieren des Unterrichtsbetriebes ist es unerlässlich, dass sich die bei der Tennisschulverwaltung in der EDV gespeicherten Daten des Schülers stets auf dem neuesten Stand befinden. Aus diesem Grund hat der Schüler bzw. haben dessen Erziehungsberechtigte der Tennisschulverwaltung Änderungen der Anschrift, der Telefonnummer, der Bankverbindung, etc. jeweils umgehend anzuzeigen.
10.2 Die persönlichen Daten werden bei der Tennisschule elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe der Schülerdaten an Dritte erfolgt nur im Rahmen der Tennisplatzbuchungen an den Verein. Nach Beendigung des Unterrichts ist die Tennisschule befugt, die Schülerdaten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.
10.3 Die SuS willigen ein, dass Fotos und Videos von ihrer Person bei sportlichen oder kulturellen Veranstaltungen und zur Präsentation von Mannschaften angefertigt und veröffentlicht werden dürfen. Die SuS wissen, dass die Fotos und Videos mit ihrer Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform (Brief oder per Mail) gegenüber der Tennisschule erfolgen. Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoaufzeichnungen im Internet kann durch die Tennisschule nicht sichergestellt werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Die Tennisschule kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte wie z.B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung.
Bei Minderjährigen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ist neben der Einwilligung des Minderjährigen auch die Einwilligung des/der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Ich/Wir habe/haben die Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung der Personenbilder und Videoaufzeichnungen zur Kenntnis genommen und bin/sind mit der Veröffentlichung einverstanden. Ebenso sind wir mit der Verarbeitung der durch uns angegebenen personenbezogenen Daten einverstanden.
11. Gerichtsstand / Inkrafttreten / Änderungsvorbehalt
11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Unterrichtsvertrag ist - soweit zulässig - Nürnberg.
11.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) treten mit Wirkung vom 21.10.2019 in Kraft und ersetzen somit alle vorherigen.
11.3 Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht.
12. Einzeltermin (SaisonFlex) / Schnupperstunde
12.1 Nach der Buchung können Unterrichtstermine nicht mehr kostenfrei storniert werden (siehe hierzu Widerrufsbelehrung). Im Verhinderungsfall müssen vereinbarte Termine mindestens 24 Stunden vorher abgesagt und verlegt werden. Erfolgt keine fristgerechte Terminverlegung (Absage), fallen Ausfallhonorar und Platzgebühren an. Einzelterminbuchungen sind im jeweils gebuchten Zeitraum (siehe: Zeitpunkt / Saison abzuspielen. Einzelterminbuchungen (auch fristgerechte Terminverlegungen) können aus organisatorischen ((Hallen-)Platzbelegungen Sommer-/Wintersaison) und abrechnungstechnischen (Rechnungskreise Sommer-/Wintersaison) Gründen nicht in die Folgesaison verschoben werden. Der Bucher hat dafür Sorge zu tragen, dass Termine vereinbart und abgespielt werden können. Der Bucher hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Terminierung seiner gebuchten Stunde(n). In der Regel hält die Tennisschule Einzeltermine am Wochenende ab (Sa - So 7-23 Uhr). Ist eine Kontaktaufnahme mit dem Bucher nicht möglich oder meldet sich dieser im jeweiligen Zeitraum (Zeitpunkt / Saison [*]) zur (erneuten) Terminvereinbarung nicht zurück, entbindet dies den Bucher nicht von der Zahlungspflicht. Als Zahlungsart gilt ausschließlich Vorkasse. Barzahlungen vor Ort bzw. sind nur für kurzfristige Buchungen vorgesehen ("heute gebucht, heute gespielt.").
12.2 Für vom Schüler kurzfristig abgesagte oder versäumte Einzelterminbuchungen ist die Tennisschule nicht nachleistungspflichtig. Nichterscheinen entbindet nicht von der Zahlungspflicht.
12.3 Bei Einzelterminbuchungen gibt es keine Ermäßigung.
12.4 Die Hallenmiete bzw. Platzmiete wird separat in Rechnung (gesonderter Rechnungsposten der Tennisschule) gestellt und weiterberechnet. Gläubiger ist der Tennisverein mit 10 Tagen Zahlungsziel. Die getätigte Buchung (Onlinebuchung) bevollmächtigt die Tennisschule zur Buchung der Sommer- oder Wintertermine (Einzelstunden Tennisplätze) für die SuS. Die Hallen- bzw. Platzkosten sind nicht erstattungsfähig (siehe
Nutzungsbedingungen
Tennisverein). Hallen- bzw. Platzkosten werden zur vollen Stunde abgerechnet. (Stornierungsregel Tennisplätze: Bitte beachten Sie, dass die Stornierungsfrist für Einzel- und Abo Buchungen einheitlich (mind.) 24 Stunden beträgt. Die Kosten für stornierte Stunden werden bei fristgerechter Stornierung auf Ihr Guthabenkonto (bei der Tennisschule) gebucht und stehen dann für Guthabenbuchungen wieder zur Verfügung. Guthaben verfallen am Ende der Sommer-/Wintersaison ohne Anspruch auf Ersatz - siehe
Nutzungsbedingungen
Tennisverein.)
12.5 Alle Preise sind inkl. MwSt. Bälle und Trainingsmaterialien sind im Preis inbegriffen.
12.6 Fällt der Unterricht aus Gründen, die die Tennisschule zu vertreten hat (z.B. Krankheit), zu einem gebuchten Einzeltermin aus, wird der ausgefallene Termin in der laufenden Sommer- oder Wintersaison nachgeholt.
Euer Cheftrainer Daniel Mandry